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Jahresabschluss
Jahresabschluss in Landshut –
mehr als Pflichterfüllung.
Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung, erstellt für drei Adressaten: das Finanzamt, Ihre Bank und Sie selbst. Der dritte wird am häufigsten vergessen und ist der wichtigste.
Drei Adressaten, ein Abschluss
Der Jahresabschluss geht an das Finanzamt, weil das Gesetz es verlangt. Er geht an die Bank, weil dort über Kreditlinien und Konditionen entschieden wird. Und er sollte an Sie gehen, weil er die einzige vollständige Darstellung dessen ist, was im vergangenen Jahr wirtschaftlich passiert ist. Wir erstellen ihn so, dass er für alle drei taugt.
Der Unterschied liegt weniger in den Zahlen als in ihrer Aufbereitung. Eine Bilanz, die nur eingereicht wird, ist ein Formular. Eine Bilanz, die Sie mit uns durchgehen, zeigt, wo Margen weggelaufen sind, wie sich das Working Capital entwickelt hat und ob die Investitionen der letzten Jahre tragen. Dieses Gespräch gehört bei uns dazu, nicht als Zusatzleistung.
Was wir erstellen
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht
- Steuerbilanz beziehungsweise Überleitungsrechnung, wo Handels- und Steuerrecht auseinanderfallen
- Anhang und, wo erforderlich, Lagebericht
- Einnahmenüberschussrechnung für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende
- E-Bilanz, elektronisch an das Finanzamt übermittelt
- Offenlegung beim Unternehmensregister, im gesetzlich verlangten Umfang
- Anlagenspiegel, Rückstellungsspiegel, Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
Wo Gestaltung stattfindet
Der Abschluss ist der Punkt, an dem sich Wahlrechte auswirken. Abschreibungsmethoden, Bewertung von Vorräten und halbfertigen Arbeiten, Bildung von Rückstellungen, Investitionsabzugsbeträge nach Paragraf 7g, Teilwertabschreibungen: Bei jedem dieser Punkte gibt es einen Entscheidungsspielraum, und jede Entscheidung verschiebt Ergebnis und Steuerlast zwischen den Jahren.
Wichtig ist dabei die Richtung. Wer das Ergebnis für die Steuererklärung möglichst niedrig hält, senkt gleichzeitig die Kennzahlen, die die Bank sieht. Wer für die Bank optimiert, zahlt mehr Steuern. Es gibt keinen Abschluss, der beides zugleich maximiert, also muss man wissen, worauf es in diesem Jahr ankommt. Steht eine Finanzierung an, eine Nachfolge oder ein Verkauf? Dann sieht der sinnvolle Abschluss anders aus als in einem Jahr ohne besondere Vorhaben.
Diese Abwägung besprechen wir vorher, nicht nachdem der Abschluss fertig ist. Rückwirkend lässt sich wenig ändern.
Es gibt keinen Abschluss, der die Steuer minimiert und die Bankkennzahlen maximiert. Man muss sich entscheiden, und zwar vorher.
Was der Abschluss über den Betrieb verrät
Wir gehen mit Ihnen drei Ebenen durch. Erstens die Ertragslage: Wie hat sich der Rohertrag entwickelt, wo sind Kosten schneller gewachsen als der Umsatz, welche Bereiche tragen sich selbst. Zweitens die Vermögenslage: Eigenkapitalquote, Anlagendeckung, Höhe und Altersstruktur der Forderungen. Drittens die Liquidität, denn ein Betrieb geht nicht an fehlendem Gewinn zugrunde, sondern an fehlendem Geld.
Aus diesen drei Ebenen ergeben sich meist ein bis zwei Punkte, an denen sich im laufenden Jahr etwas ändern lässt. Mehr als zwei sind selten realistisch, und eine Liste mit fünfzehn Empfehlungen liest niemand zu Ende.
Grundlage: die laufende Buchhaltung
Ein Abschluss ist immer nur so gut wie die Buchhaltung darunter. Wenn Konten unterjährig nicht abgestimmt werden, Kasse und Bank nicht stimmen oder offene Posten sich über Jahre aufbauen, wird der Abschluss zur Rekonstruktion, und das kostet Zeit, die niemand einplant. Deshalb empfehlen wir, Finanzbuchhaltung und Abschluss in eine Hand zu geben. Aus demselben Datenbestand entstehen anschließend auch die betrieblichen Steuererklärungen, ohne dass Zahlen zweimal erfasst werden.
Für Kapitalgesellschaften kommen Besonderheiten hinzu: Gesellschafterkonten, verdeckte Gewinnausschüttungen, Pensionsrückstellungen, Organschaften. Und wer den Betrieb mittelfristig übergeben will, sollte wissen, dass die Bilanzen der letzten drei bis fünf Jahre die Grundlage jeder Bewertung sind. Dazu mehr auf der Seite zur Unternehmensnachfolge.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Brauche ich eine Bilanz oder reicht eine EÜR?
Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen. Gewerbetreibende müssen bilanzieren, sobald sie im Handelsregister eingetragen sind oder die Schwellenwerte überschreiten, die das Finanzamt regelmäßig anpasst. Kapitalgesellschaften bilanzieren immer. Im Zweifel prüfen wir das anhand Ihrer Zahlen, denn die Umstellung hat spürbare steuerliche Folgen im Übergangsjahr.
Wann ist der Jahresabschluss fertig?
Das hängt von der Buchhaltung ab. Ist sie laufend und sauber geführt, ist der Abschluss meist innerhalb weniger Wochen nach Jahresende möglich. Kommt die Buchhaltung erst im Nachhinein, verschiebt sich alles entsprechend. Wenn Ihre Bank zu einem festen Termin Zahlen sehen will, sagen Sie uns das zu Beginn, dann planen wir rückwärts.
Muss mein Abschluss veröffentlicht werden?
Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co. KG müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen, in einem Umfang, der von der Größenklasse abhängt. Kleinstgesellschaften kommen mit einer hinterlegten Bilanz aus. Wir übernehmen die Offenlegung und achten darauf, dass nur das nach außen geht, was tatsächlich verlangt ist.
Können Sie den Abschluss für die Bank aufbereiten?
Ja. Banken lesen Bilanzen nach eigenen Kennzahlen, vor allem Eigenkapitalquote, Kapitaldienstfähigkeit und Entwicklung im Mehrjahresvergleich. Wir erläutern die Zahlen so, dass Sondereffekte nicht als Trend missverstanden werden, und begleiten Sie auf Wunsch zum Bankgespräch.
Erstgespräch
Machen wir mehr aus dem Abschluss.
Wir erstellen ihn, legen ihn offen und gehen ihn mit Ihnen durch. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.