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Unternehmen
Steuerberatung für
Unternehmen in Landshut.
Vom Handwerksbetrieb bis zur Holdingstruktur: laufende Betreuung, die zuverlässig läuft, und Gestaltung an den Stellen, an denen wirklich etwas zu holen ist.
Zwei Ebenen, die zusammengehören
Unternehmensbetreuung besteht aus zwei Teilen, die oft vermischt werden. Der eine ist die laufende Pflicht: Buchhaltung, Voranmeldungen, Abschluss, Erklärungen. Der andere ist die Gestaltung: Rechtsform, Vergütungsstruktur, Investitionsentscheidungen, Übergabe. Das Pflichtprogramm muss geräuschlos funktionieren, sonst bleibt für den zweiten Teil keine Zeit.
Bei uns liegt beides in einer Hand, und zwar bei denselben Personen. Der Berufsträger, der Ihre Bilanz unterschreibt, ist derjenige, der Sie zur Ausschüttungsplanung berät. Das klingt selbstverständlich, ist es in größeren Einheiten aber nicht, und der Unterschied zeigt sich in dem Moment, in dem eine Entscheidung ansteht, die Kenntnis der Zahlen voraussetzt.
Was wir für Unternehmen übernehmen
- Laufende Finanzbuchhaltung mit monatlicher Auswertung
- Lohnbuchhaltung samt Meldewesen und Prüfungsbegleitung
- Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung
- Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, gesonderte Feststellungen
- Rechtsformwahl, Umwandlung, Aufbau von Beteiligungsstrukturen
- Gesellschafter-Geschäftsführervergütung, Tantieme, Pensionszusage
- Ausschüttungs- und Entnahmeplanung über mehrere Jahre
- Begleitung von Betriebsprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren
Rechtsform: die Frage nach der Entnahme
Die Diskussion über die richtige Rechtsform wird meist entlang der Steuersätze geführt. Das greift zu kurz. Entscheidend ist, was mit dem Gewinn passiert. Bleibt er im Unternehmen, um Maschinen, Vorräte oder Personal zu finanzieren, ist die Kapitalgesellschaft mit ihrer Belastung von rund dreißig Prozent aus Körperschaft- und Gewerbesteuer im Vorteil. Wird der Gewinn vollständig privat verbraucht, kommt bei der Ausschüttung die Abgeltungsteuer obendrauf, und der Vorteil kippt.
Dazu kommen Punkte, die sich nicht in einer Prozentzahl ausdrücken: Haftung, Auftreten gegenüber Kunden und Banken, Aufwand für Publizität, Übertragbarkeit von Anteilen und die Frage, wie leicht sich später jemand beteiligen lässt. Eine GmbH kostet mehr Verwaltung als ein Einzelunternehmen. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab, und diese Rechnung stellen wir vor der Gründung auf, nicht danach.
Gesellschafter-Geschäftsführer
Wer seine eigene GmbH führt, sitzt auf beiden Seiten des Tisches, und genau darauf schaut das Finanzamt. Die Vergütung muss vorher klar vereinbart, zivilrechtlich wirksam und der Höhe nach angemessen sein. Für Tantiemen gilt zusätzlich, dass sie nicht überwiegen dürfen und an messbare Größen anknüpfen müssen. Bei Pensionszusagen kommen Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit und die Frage der Rückdeckung dazu.
Die Gestaltung ist deshalb interessant, weil sich über die Mischung aus Gehalt, Tantieme, Ausschüttung, Miete für ein überlassenes Grundstück und Altersvorsorge die Gesamtbelastung spürbar beeinflussen lässt. Sie muss nur konsistent und dokumentiert sein. Was nachträglich zusammengestellt wird, hält keiner Prüfung stand.
Gestaltung wirkt vorher. Wer im Mai des Folgejahres fragt, was sich noch machen lässt, bekommt meistens die ehrliche Antwort: nichts.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Sobald mehr als eine Gesellschaft im Spiel ist oder ein Verkauf am Horizont steht, lohnt der Blick auf die Struktur. Werden Anteile aus dem Privatvermögen verkauft, wird der Gewinn zu sechzig Prozent besteuert. Liegen sie in einer Kapitalgesellschaft, bleibt der Veräußerungsgewinn im Ergebnis weitgehend unbelastet, solange das Kapital in der Struktur bleibt. Der Unterschied ist erheblich, aber er setzt voraus, dass die Struktur vor dem Verkauf steht.
Die Umstrukturierung selbst lässt sich in vielen Fällen steuerneutral abbilden, etwa über einen Anteilstausch. Daran hängen jedoch Sperrfristen, innerhalb derer ein Verkauf rückwirkend Steuern auslöst. Wer erst beim konkreten Angebot über die Struktur nachdenkt, ist zu spät dran. Deshalb besprechen wir diesen Punkt, wenn ein Verkauf in einigen Jahren denkbar erscheint, und nicht erst, wenn ein Kaufinteressent am Tisch sitzt.
Betriebsaufspaltung
Häufig gehört das Betriebsgrundstück dem Gesellschafter oder einer Besitzgesellschaft und wird an die operative GmbH vermietet. Das ist sinnvoll, weil es Vermögen aus dem Haftungsbereich hält, führt aber zur Betriebsaufspaltung: Die Anteile und das Grundstück werden Betriebsvermögen, stille Reserven sind steuerverstrickt. Wird die personelle oder sachliche Verflechtung später aufgelöst, etwa bei einer Übergabe, droht die Aufdeckung aller stillen Reserven auf einen Schlag. Diese Konstellation muss man kennen und im Blick behalten, insbesondere bei der Planung der Nachfolge.
Für welche Betriebe wir arbeiten
Unsere Mandanten kommen aus Handwerk, Handel, produzierendem Gewerbe, Bau und Dienstleistung, vom Einzelunternehmen bis zur Gruppe mit mehreren Gesellschaften. Wer gerade erst startet, findet auf der Seite für Existenzgründer den passenden Einstieg. Ärzte, Rechtsanwälte und andere Kammerberufe betreuen wir über die Seite für Freiberufler, weil dort andere Regeln gelten.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Welche Rechtsform ist steuerlich die günstigste?
Das hängt vom Gewinn, von der Entnahmehöhe und davon ab, wie lange Kapital im Unternehmen bleiben soll. Wer den Gewinn vollständig entnimmt, fährt mit einem Personenunternehmen oft günstiger. Wer thesauriert, um zu investieren, profitiert von der niedrigeren laufenden Belastung der GmbH. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch, statt eine Faustregel anzuwenden.
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Interessant wird die Struktur, wenn Beteiligungen verkauft werden sollen oder wenn Gewinne aus einer Gesellschaft heraus in andere Vorhaben fließen. Der Verkauf von Anteilen über eine Kapitalgesellschaft ist weitgehend steuerfrei gestellt. Der Aufbau muss allerdings frühzeitig erfolgen, denn nach einer Umstrukturierung laufen Sperrfristen von sieben Jahren.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Jede Zuwendung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter, die einem fremden Dritten so nicht gewährt worden wäre: unangemessen hohe Geschäftsführervergütung, zinslose Darlehen, private Nutzung ohne Entgelt. Die Folge ist doppelt unangenehm, weil der Betriebsausgabenabzug entfällt und der Gesellschafter zusätzlich eine Ausschüttung versteuert.
Betreuen Sie auch Unternehmensgruppen?
Ja. Wir betreuen Strukturen mit mehreren Gesellschaften, Betriebsaufspaltungen und Organschaften, einschließlich der Abstimmung von Ergebnisabführungsverträgen und konzerninternen Verrechnungen. Bei Gruppen kommt es vor allem auf konsistente Behandlung über alle Einheiten hinweg an.
Erstgespräch
Reden wir über Ihr Unternehmen.
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Rechtsform, Struktur und laufende Betreuung an und sagen Ihnen, wo wir Handlungsbedarf sehen.